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  Haftpflichtbuch AH
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Fährt ein Radfahrer nicht auf dem (zur Benutzung vorgeschriebenen) Radweg, sondern auf der Straße, und stürzt wegen auf der Straße befindlichen Schmierstoffen, kann ihn ein Mitverschulden von 50% treffen. Denn auf dem Radweg wäre mit derartigen Verschmutzungen nicht zu rechnen gewesen.
vgl. OLG Frankfurt am Main im Urteil vom 28.10.2011, Az. 24 U 134/11


 Rn.  9-2511